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Prüfungsamt

Ihr Team vom Prüfungsamt

  • Silke de Boer
Telefon Icon +49 761 203-3605
silke.deboer@unr.uni-freiburg.de
  • Hans-Christof Gundlach
Telefon Icon +49 761 203-3606
h-c.gundlach@unr.uni-freiburg.de

 

  • Martina Nickel
Telefon Icon +49 761 203-8610
martina.nickel@unr.uni-freiburg.de

 

  • Joanna Norek
Telefon Icon +49 761 203-67916
joanna.norek@unr.uni-freiburg.de

 

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Prüfungsamtes

  • Mo und Do 10 - 12 Uhr
  • Bei dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einen Termin außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.
  • Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch an eine*n Mitarbeiter*in des Prüfungsamts oder senden Sie eine E-Mail an pruefungsamt@unr.uni-freiburg.de.

Telefonische Erreichbarkeit im Prüfungsamt

Vormittags 8.00 - 12.00 Uhr


Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten

  • Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Postanschrift und Wegweiser

Postanschrift

Albert-Ludwigs-Universität
Prüfungsamt der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen
D-79085 Freiburg

 

Wegweiser

Das Prüfungsamt finden Sie in der Tennenbacher Str. 4 im 4.Obergeschoss in den Räumen 04 104, 04 105 und 04 106.
Lageplan (Gebäude 20)

 

Prüfungsunfähigkeit

Sollten Sie aus Krankheitsgründen nicht zu einer Prüfung antreten können bzw. sollten Sie während der Bearbeitungszeit für Ihre Bachelorarbeit erkranken, müssen Sie gemäß der für Sie geltenden Prüfungsordnung unverzüglich ein ärztliches Attest, das die für die Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält, vorlegen.

Um Missverständnissen vorzubeugen, legen Sie im Krankheitsfall Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt bitte das Formblatt "Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit" vor. Das vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Formblatt reichen Sie dann bitte umgehend beim Prüfungsamt ein.

 

Informationen zu Prüfungsangelegenheiten (Formulare, Merkblätter, Prüfungsordnungen etc.)

Spielregeln zur digitalen Kommunikation

Die elektronische Kommunikation ist schnell und bequem, verlockt aber leider auch dazu, dass Anfragen vorschnell abgeschickt werden. Dies wiederum kostet viel Arbeitszeit, was die Bearbeitung anderer Anfragen verzögern kann.

Bitte befolgen Sie im Interesse aller daher einige "Spielregeln" für diesen Kommunikationsweg:

  • Vorhandene Informationen nutzen

Auf den Webseiten des Prüfungsamts und der Studiengänge finden sich zahlreiche Informationen mit denen viele Fragen bereits selbst beantwortet werden können.

Wichtige Informationen wurden in Leitfäden zusammengefasst. Grundlage ist immer die jeweils gültige Prüfungsordnung.

Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten des Service Center Studium oder im Vorlesungsverzeichnis (HISinOne)

  • Keine Parallelanfragen

Bitte schreiben Sie die Mitarbeiter des Prüfungsamts nicht unabhängig voneinander wegen desselben Sachverhalts an!

Parallelanfragen sorgen immer für Mehrarbeit durch Mehrfachbearbeitung.

Sollte eine Anfrage an einer falschen Stelle landen, leiten wir diese intern an die richtige Stelle weiter!

  • Wichtige Infos mitschicken

Um bestmögliche Beratung zu ermöglichen, sollte jede Anfrage folgende Informationen beinhalten:

                    Name, Matrikelnummer, Studiengang

  • Geduld

Wir bemühen uns Anfragen schnellstmöglich zu beantworten, haben jedoch auch andere Termine und Verpflichtungen. Es kann sein, dass eine Anfrage auch mal ein oder zwei Tage zur Beantwortung braucht. Dringende Anfragen sollten daher immer rechtzeitig gestellt werden.

 

FAQ

Anmeldung zu Prüfungen

Da die Prüfungsanmeldung online erfolgt, ist diese im Rahmen der vorgegebenen Fristen jederzeit möglich. Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Prüfungsanmeldung haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit den MitarbeiterInnen des Prüfungsamtes in Verbindung.


Fristen für die Prüfungsanmeldung:

BSc-/Poly-BSc:

  • Die Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen des Sommersemesters ist in der Regel bis zum 01.07. möglich. Beachten Sie, dass bei zahlreichen Modulen die Anmeldefrist schon am 01.06. endet.
  • Die Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen des Wintersemesters ist in der Regel bis zum 01.02. möglich. Beachten Sie, dass bei zahlreichen Modulen die Anmeldefrist schon am 01.12. endet.

Bitte erkundigen Sie sich in der Lehrveranstaltung, ob es eine abweichende Anmeldefrist gibt.


MSc/MEd:

Je nach Struktur gibt es unterschiedliche Anmeldefristen:

  • dreiwöchige Block-Module: Die Anmeldung endet i.d.R. am Mittwoch der zweiten Woche (!)
  • Module mit Semesterwochenstruktur: Die Anmeldung endet i.d.R. im Wintersemester am 01.02. und im Sommersemester am 01.07. oder möglicherweise früher (siehe BSc)

 

Prüfungsanmeldung in HISinOne

Nutzen Sie bei der Prüfungsanmeldung in HISinOne im Studienplaner die Prüfungsordnungsansicht!
Öffnen Sie dort das entsprechende Modul bei dem Sie die Prüfung anmelden wollen mit + und der Anmeldebutton erscheint.

Im Wiki der Abteilung Campus Management finden Sie eine Anleitung zur An- und Abmeldung von Prüfungen in HISinOne:
https://wiki.uni-freiburg.de/campusmanagement/doku.php?id=hisinone:studieren:pruefung

 

Wichtig: 

  • Die Teilnahme an einer Modulabschlussprüfung ohne vorherige Prüfungsanmeldung ist nicht zulässig!
  • Ohne Anmeldung/Zulassung abgelegte Modulabschlussprüfungen werden nicht gewertet!
  • Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung ist nicht möglich!

Abmeldung von Prüfungen

BSc/2-HF-Poly-Bachelor: Eine Abmeldung ist ohne Begründung bis zum Montag der Kalenderwoche vor dem eigentlichen Prüfungstermin möglich. Liegen die Prüfungstermine zu Beginn des folgenden Semesters, muss das Ende der Abmeldefrist noch in dem zur Prüfung gehörenden Semester liegen. Folge: Abmeldung vom gesamten Prüfungsverfahren und Sie können sich erst wieder zum nächsten regulären Prüfungstermin anmelden.

Diese Regelung zur Abmeldefrist bezieht sich auf Modulabschlussprüfungen im ersten Versuch, für die zu keinem anderen vorherigen Zeitpunkt bereits ein Rücktritt genehmigt wurde. Sie gilt nur für Prüfungen die von der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen angeboten werden.


MSc/MEd: Eine Abmeldung ist nur im Rahmen der festgelegten An- und Abmeldefristen möglich.

Rücktritt von Prüfungen

Sie können jederzeit bis spätestens am Tag der Prüfung einen Rücktritt von dieser beim Fachprüfungsausschuss beantragen. Sofern die Voraussetzungen einer Genehmigung erfüllt sind, kann Ihnen vom Fachprüfungsausschuss ein Rücktritt genehmigt werden.
(a) Aus Krankheitsgründen: Es muss eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit eingereicht werden.
(b) Aus sonstigen Gründen: Senden Sie bitte einen entsprechenden formlosen und unterschriebenen Antrag mit Begründung an das Prüfungsamt.

Ein Antrag auf Rücktritt muss unverzüglich bis spätestens am Tag der Prüfung gestellt werden!

Bei Genehmigung wird der Prüfungsversuch nicht auf die Versuchszählung angerechnet.

Abschlussarbeit

Bevor Sie mit der Bachelor- oder Masterarbeit beginnen, müssen Sie im Prüfungsamt einen Antrag auf Zulassung zur Arbeit stellen. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Internetseite der Fakultät entweder unter Prüfungsangelegenheiten B.Sc. oder Prüfungsangelegenheiten M.Sc..

Weitere Details und Voraussetzungen zur Abschlussarbeit entnehmen Sie der für Sie geltenden Prüfungsordnung.

Diese finden Sie auf der Webseite des Service Center Studium der Universität.

Prüfer und Prüferinnen, Beisitzer und Beisitzerinnen

Prüfungsbefugt sind Hochschullehrer/Hochschullehrerinnen, entpflichtete Professoren/Professorinnen, im Ruhestand befindliche Professoren/Professorinnen, Honorarprofessoren/Honorarprofessorinnen, außerplanmäßige Professoren/Professorinnen und Privatdozenten/Privatdozentinnen der Albert-Ludwigs-Universität und der Eucor-Partnerhochschulen sowie Akademische Mitarbeiter/Akademische Mitarbeiterinnen der Albert-Ludwigs-Universität, denen die Prüfungsbefugnis übertragen wurde; prüfungsbefugt sind außerdem Gastprofessoren/Gastprofessorinnen und Lehrbeauftragte der Albert-Ludwigs-Universität sowie Personen, denen ... die Prüfungsbefugnis übertragen wurde.

Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten

(a) Aus Krankheitsgründen: Es muss eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit eingereicht werden. Diese kann nur ab dem tatsächlichen Untersuchungsdatum anerkannt werden. Rückwirkend ausgestellte Atteste können nicht gewertet werden.

(b) Aus sonstigen Gründen: Senden Sie bitte einen formlosen und unterschriebenen Antrag mit Begründung an das Prüfungsamt. Zusätzlich ist eine Stellungsnahme des Erstbetreuers notwendig.

Im Falle eines Antrages auf Verlängerung der Bearbeitungszeit muss die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit bzw. der formlose Antrag unverzüglich nach Eintreten des Grundes im Prüfungsamt eingereicht werden und vor Ablauf der Bearbeitungszeit im Prüfungsamt eingegangen sein.

Bitte beachten Sie: unverzüglich bedeutet, dass der Antrag innerhalb von 3 Werktagen nach Eintreten des Grundes vorliegen sollte.

Die Verlängerung darf insgesamt die Hälfte der ursprünglichen Bearbeitungszeit nicht überschreiten.

Abgabe der Abschlussarbeit per Post

Im Fall der Abgabe per Post müssen Sie darauf achten, dass der Datumsstempel auf dem Brief/Päckchen angebracht wird, da dies der Nachweis ist, dass Sie die Abschlussarbeit fristgerecht abgegeben haben.
Falls Sie keinen Datumsstempel erhalten, legen Sie bitte die Quittung der Post in den Brief/ins Päckchen.
Die Arbeit muss nicht am Abgabetermin bei uns sein, aber es muss für uns ersichtlich sein, dass Sie sie spätestens an diesem Tag versendet haben.

Postanschrift

Albert-Ludwigs-Universität
Prüfungsamt der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen
D-79085 Freiburg

Bitte senden Sie alle Exemplare Ihrer Abschlusssarbeit. Wir leiten diese dann weiter an die Betreuer.

Bitte achten Sie darauf, dass die Eidesstattliche Erklärung (B.Sc./M.Sc.) als Teil Ihrer Abschlussarbeit von Ihnen im Original unterschrieben sein muss.

Persönliche Daten

Da während Ihres gesamten Studiums auf die im zentralen EDV-System der Universität gespeicherten Daten zugegriffen wird, sorgen Sie bitte dafür, dass die hier hinterlegten Angaben immer aktuell und korrekt sind (z.B. Name, Postanschrift, Tel. Nr., E-Mail-Adresse). Sollte sich während Ihres Studiums Ihre Adresse ändern, ist es dringend notwendig, dass Sie Ihre Adresse sofort aktualisieren. Adressänderungen können Sie online auf HISinOne vornehmen

Orientierungsprüfung (OP) im Bachelor of Science

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 10 Abs. (2) B.Sc. Rahmenordnung (BScO) die OP bis Ende des 2. Fachsemesters zu erbringen ist. Werden die Prüfungsleistungen der OP einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht bis spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters erbracht, so erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der/die Studierende hat die Überschreitung dieser Frist nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der jeweilige Fachprüfungsausschuss auf Antrag des/der Studierenden.


Die Orientierungsprüfungen bestehen jeweils aus folgendem/n Modul/en:

B.Sc. Geographie / "Geographie des ländlichen und städtischen Raums"

B.Sc. Umweltnaturwissenschaften (PO 2009) / "Bodenkunde"

B.Sc. Umweltnaturwissenschaften (PO 2021) / Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in zwei der drei Module "Atmosphäre und Hydrosphäre", "Biosphäre" sowie "Umweltphysik" die studienbegleitenden Prüfungsleistungen erbracht wurden.

B.Sc. Waldwissenschaften / Die Orientierungsprüfung ist bestanden, wenn in zwei der drei Module "Atmosphäre und Hydrosphäre", "Biosphäre" sowie "Waldmesslehre und Waldwachstum" die studienbegleitenden Prüfungsleistungen erbracht wurden.

B.Sc. Geowissenschaften / "Endogene Geologie"


Aus welchen Modulen die Orientierungsprüfung in Ihrem Nebenfach besteht, entnehmen Sie dem fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung. Diese finden Sie auf der Webseite des Dezernat Recht (D5) der Universität.

Anerkennung von Leistungen/ Einstufung und Quereinstieg/ Studienfachberatung

Die Ansprechpartner für die Anerkennung von Leistungen, Einstufung und Quereinstieg sowie Fachberatung/Karriereplanung finden Sie auf den Unterseiten Ihres Studiengangs.

StudiengangKontaktseite
Bachelor of Science (B. Sc.)
Geographie www.geographie.uni-freiburg.de
Geowissenschaften www.bachelor-geo.uni-freiburg.de
Umweltnaturwissenschaften www.bsc-umwelt.uni-freiburg.de
Waldwissenschaften www.bsc-wald.uni-freiburg.de
Lehramt (polyvalenter B. Sc.)
Geographie www.geographie.uni-freiburg.de
Master of Science (M. Sc.)
Environmental Governance www.meg.uni-freiburg.de
Umweltwissenschaften/Environmental Sciences www.msc-umwelt.uni-freiburg.de
Forstwissenschaften/Forest Sciences www.msc-forst.uni-freiburg.de
Geographie des Globalen Wandels www.geographie.uni-freiburg.de
Geology www.master-geo.uni-freiburg.de
Hydrologie www.master-hydro.uni-freiburg.de
Renewable Energy Engineering & Management rem.zee-uni-freiburg.de

Information zur Akteneinsicht

 

Informationen zu Promotionen und Habilitationen

Informationen zum Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung

Studierende mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung, die die Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschwert, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen.

Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, dass Studien- und Prüfungsleistungen unter angemessenen Bedingungen chancengleich erbracht werden können. Nachteile, die Studierende mit den genannten Beeinträchtigungen gegenüber den anderen Studierenden bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen haben, sollen soweit als möglich ausgeglichen werden. Auf die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Prüfung gehören, darf dabei nicht verzichtet werden und es darf keine Überkompensation stattfinden. Der Fachprüfungsausschuss kann auf den schriftlichen Antrag hin nachteilsausgleichende Maßnahmen individuell im Vorfeld der jeweiligen Studien- und Prüfungsleistung festgelegen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Voraussetzungen für die Gewährung von nachteilsausgleichenden Maßnahmen sind damit:

  • Vorliegen einer Behinderung, chronischen Krankheit oder nicht nur vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Erbringung von Studien- oder Prüfungsleistungen unter den regulären Bedingungen ist im Vergleich zu den anderen Studierenden aufgrund

der Beeinträchtigung erschwert.

  • Die Anforderungen, die zum Leistungsbild der Studien- oder Prüfungsleistung gehören, werden durch die nachteilsausgleichende Maßnahme nicht verändert.

 

Beispiele für Nachteilsausgleiche:

  • Schreibzeitverlängerungen für Klausuren
  • Pausen in Prüfungen
  • Separater Raum während der Prüfung
  • Fristverlängerung von Abgabeterminen
  • Nutzung technischer Hilfsmittel

 

Form und Inhalt des Antrags:

Der Antrag muss schriftlich beim Fachprüfungsausschuss (in Bachelor- und Masterstudiengängen) oder der Studiendekanin/dem Studiendekan (in Staatsexamensstudiengängen) gestellt werden.

Er sollte möglichst genaue Angaben zu den konkreten Einschränkungen beim Erbringen der jeweiligen Studien- oder Prüfungsleistung und dazu, welche Maßnahmen beantragt werden, enthalten.

Mit dem Antrag ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus welchem die gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen klar hervorgehen.

Beides ist die Grundlage für die durch den Fachprüfungsausschuss erfolgende Beurteilung, ob und welche Maßnahmen eines Nachteilsausgleichs gewährt werden können. Daher ist es erforderlich, dass die Beeinträchtigungen und Einschränkungen im ärztlichen Attest so ausführlich beschrieben werden, dass dem Fachprüfungsausschuss eine Beurteilung und sachgerechte Entscheidung über geeignete nachteilsausgleichende Maßnahmen ohne Rückfragen ermöglicht wird.

Der Antrag muss zusammen mit der Prüfungsanmeldung oder spätestens einen Monat vor der Studien- oder Prüfungsleistung gestellt werden.

Kontakt:

Ihre Ansprechperson in der Fakultät/im Prüfungsamt ist:

Silke de Boer, silke.deboer@unr.uni-freiburg.de

Weitere Informationen und Beratung zum Nachteilsausgleich erhalten Sie bei der Beauftragten für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung der Universität Freiburg.

Freiwillige zusätzliche Leistungen außerhalb des Studiengangs

Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen außerhalb des Studienganges zu absolvieren und diese auf der Leistungsübersicht auszugeben.

Dazu müssen Sie die betreffende Leistung hier im Prüfungsamt per Formular anmelden.
Anmeldeformular
Die betreffende Leistung wird dann duch uns angemeldet und ist erstmal nur auf Ihrem Überlaufkonto sichtbar.
Wenn Sie die Leistung erfolgreich absolviert haben, müssen Sie uns Bescheid geben, ob diese wirklich als zusätzliche Leistung auf ihrem Transcript erscheinen soll.
Wenn ja, verbuchen wir sie im Konto "Leistungen außerhalb der Bachelor- oder Masterprüfung" und sie erscheint auf Ihrer Leistungsübersicht.

Bitte beachten Sie jedoch, dass ein durch Sie als zusätzliche Leistung außerhalb des Studienganges angemeldetes Modul nicht nachträglich in Ihrem Studiengang verbucht werden kann!

Wichtige Links