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Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zur Promotion an der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen

Wichtiger Hinweis: Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einige grundlegende Fakten zum Promovieren an unserer Fakultät vermitteln. Die genauen akademischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer Promotion sind in der Promotionsordnung geregelt und sollten dort nachgelesen werden.

NEU: „Promovierende, die nach dem 30. März 2018 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg als Doktorand/in angenommen werden, müssen sich gemäß § 38 Absatz 5 des Landeshochschulgesetzes an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg immatrikulieren. Promovierende, die hauptberuflich an der Albert-Ludwigs-Universität tätig sind, können sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen; sie müssen sich stattdessen als Doktorand/in registrieren."

Zuständig für die Immatrikulation/Registrierung ist das Service Center Studium.

Weitere Informationen zur Immatrikulation bzw. zur Registrierung finden Sie hier.

Voraussetzungen

  • Die wichtigste Voraussetzung für eine Promotion ist ein besonders qualifizierter Hochschulabschluss, in der Regel der Abschluss eines Master- oder Diplomstudiengangs.

Prüfungsleistung

  • Eine Promotion beinhaltet die Anfertigung einer Dissertation und eine abschließende mündliche Prüfung (Disputation).

Zeitlicher Rahmen

  • In der Regel dauert eine Promotion 3 bis 4 Jahre.

Institutioneller Rahmen

Eine Promotion ist auf zwei Arten durchführbar:

  1. individuell, unter der Betreuung von zwei Professor*innen und ohne begleitende Angebote und Verpflichtungen.
  2. durch die Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm, z. B. der Graduiertenschule "Environment, Society and Global Change". Die individuell angefertige und betreute Dissertation steht auch hier im Zentrum, wird aber begleitet von einem Kursangebot und der Einbindung in eine Gruppe.

Rechtliche Grundlagen

  • In der Promotionsordnung sind die akademischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer Promotion an der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen geregelt. Sie bildet die rechtliche Grundlage der Promotion.
  • Die Promotionsordnung gilt sowohl für die individuelle als auch für die strukturierte Durchführung der Promotion (siehe oben).

Betreuung

  • Alle Doktorand*innen benötigen eine erste und eine zweite Betreuungsperson. Betreuungspersonen sind in der Regel die Professor*innen der Fakultät sowie Privatdozent*innen. Externe Betreuungspersonen können beantragt werden.

Sprache

  • Die Dissertation kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

Finanzierung

  • Die Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen bietet keine eigenen Stipendien an. Allgemeine Informationen zu Stipendien finden sich bei der Graduiertenschule "Environment, Society and Global Change".
  • In bestimmten Fällen kann Doktoranden durch die Einbindung in Forschungsprojekte der Institute der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen eine bezahlte Stelle angeboten werden. Diese vergüteten Promotionsstellen werden meist auf den Internetauftritten der Institute ausgeschrieben.

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