Schritt für Schritt zur Promotion
Schritt 1: Erst- und Zweitbetreuung finden
Erstbetreuung:
Wenn Sie an unserer Fakultät promovieren möchten, ist der erste und wichtigste Schritt die Suche nach einer geeigneten Betreuungspersonen.
Die Betreuung kann nur durch Professor*innen, Honorarprofessor*innen, emeritierten Professor*innen, außerplanmäßige Professor*innen (APL) und Privatdozent*innen (PD) der Fakultät (§ 3 Abs.1 Promotionsordnung 2016 (PromO 2016)) erfolgen.
Auf der Website der Fakultät finden Sie eine Übersicht über alle Institute und deren Professuren.
Sobald Sie eine potentielle erste Betreuungsperson gefunden haben, sollten Sie per Email Kontakt aufnehmen und Ihren Lebenslauf und eine Beschreibung Ihres Promotionsvorhabens beifügen. Von Ihrer ersten Kontaktaufnahme bis zur formalen Betreuungserklärung des Professors kann es ein paar Wochen bis zu einem halben Jahr dauern.
Zweitbetreuung:
Wenn Sie Ihre erste Betreuungsperson gefunden haben, sollten Sie mit ihm/ihr mögliche Personen für die Zweitbetreuung besprechen. Eine Zweitbetreuung ist Voraussetzung zur Annahme als Dokotorand. Bitte kontaktieren Sie Personen, die für die Zweitbetreuung in Frage kommen, genauso wie für die Erstbetreuung oben beschrieben.
Wichtig: Die zweite Betreuungsperson darf nicht als Gutachter*in für die Dissertation eingesetzt werden.
Schritt 2: Antrag auf Annahme als Doktorand/Doktorandin
Sobald Sie Ihre Betreuungspersonen gefunden haben und Sie bereit sind, Ihre Dissertation zu beginnen, empfehlen wir Ihnen, bei der Fakultät einen Antrag auf Annahme als Doktorand zu stellen.
Ein Bestandteil des Antrages ist die Promotionsvereinbarung. In dieser werden eine Reihen von Bedingungen festgelegt, die eine inhaltliche und zeitliche Transparenz des Betreuungsverhältnisses gewährleisten.
Der Antrag ist zusammen mit den darin aufgeführten Unterlagen schriftlich beim Prüfungsamt der Fakultät einzureichen. Die frühzeitige Antragstellung hat den Vorteil, dass damit Ihre formalen Voraussetzungen für eine Promotion gleich zu Beginn geprüft werden können.
Teil des Antrags ist Ihr Vorschlag für den von Ihnen angestrebten Doktor-Titel. Folgende Titel sind möglich:
- Dr. rer. nat.
- Dr. phil.
Der Promotionsausschuss entscheidet in der Regel innerhalb von 3 Monaten über den Antrag. Sie werden per Brief über die Entscheidung informiert.
Schritt 3: Immatrikulation/Registrierung an der Universität Freiburg
Als Doktorand*in sind Sie verpflichtet, sich nach der Annahme an der Universität Freiburg zu immatrikulieren (§ 38 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG)). Dies gilt grundsätzlich auch für Doktorand*innen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Universität Freiburg stehen.
Wenn Sie jedoch hauptberuflich an der Universität Freiburg beschäftigt sind (Arbeitsvertrag mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten), können sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen. In diesem Fall müssen Sie sich als Doktorand*in registrieren lassen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Freiburg Reseach Services.
Die Immatrikulation verleiht Ihnen den Studierendenstatus und hat damit folgende Vorteile:
- Zugang zu den Diensten des Rechenzentrums
- Zugang zu den Kursangeboten der Internationalen Graduiertenakademie
- Anspruch auf das Semesterticket (öffentlicher Nahverkehr)
- Zugang zu den Wohnheimen des Studentenwerks
- Zugang zu den Mensen der Universität
Kosten: 180€ pro Semester
Voraussetzung: Annahme als Doktorand*in der Fakultät
Prozedere: Für die Immatrikulation ist ein Zulassungsantrag nötig. Internationale Studierende reichen ihren Zulassungsantrag beim Büro für "International Admissions and Services" ein ; deutsche Studierende reichen ihren Zulassungsantrag beim Studierendensekretariat ein. Für Promotionsstudierende gibt es keine Immatrikulationsfristen, sie können sich jederzeit immatrikulieren.
Mit der Registrierung dokumentieren Sie, dass Sie Doktorand*in einer Fakultät sind. Damit haben Sie folgende Berechtigungen:
- Zugang zu den Diensten des Rechenzentrums
- Zugang zu den Kursangeboten der Internationalen Graduiertenakademie
Kosten: keine.
Voraussetzung: Annahme als Doktorand*in der Fakultät und ein Arbeitsvertrag mit der Universität Freiburg mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten.
Prozedere: Ausführliche Informationen zur Registrierung als Doktorand*in finden Sie auf der Website der Internationalen Graduiertenakademie.
Schritt 4: Individuelle Dissertation oder strukturiertes Promotionsprogramm?
Während der Vorbereitungen für Ihre Promotion können Sie sich Gedanken zur ihrer Form machen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Klassisch: Sie bearbeiten Ihre Promotion zusammen mit Ihren Betreuungspersonen und unterliegen darüber hinaus - mit Ausnahme der Vorgaben der Promotionsordnung und Promovierendenvereinbarung - keinen weiteren Strukturen oder Vorgaben. Sie promovieren "individuell".
Graduiertenschule: Sie nehmen an einem strukturierten Promotionsprogramm teil. Auch hier steht die individuelle Bearbeitung der Dissertation im Zentrum, darüber hinaus stehen aber Kursangebote zur Verfügung und die Einbettung und der Austausch in einer Gruppe sind vorgegeben. Eine Möglichkeit dazu bietet u.a. die Graduiertenschule "Environment, Society and Global Change".
Bitte diskutieren Sie beiden Optionen mit Ihren Betreuungspersonen.
Schritt 5: Während der Promotion
Während der Promotion müssen alle Promovierenden die Vorgaben der Promotionsordnung erfüllen.
Vor der Annahme als Doktorand*in hatten Sie eine Promotionsvereinbarung mit Ihren Betreuer*innen abgeschlossen, die die Einzelheiten zum Verlauf Ihrer Promotion und Verpflichtungen der Promovierenden und der Betreuungspersonen regelt. Es wird empfohlen, die Promotionsvereinbarung nach 2 Jahren zu überprüfen (§ 6 Abs. 9 PromO 2016).
Für Promovierende, die vor dem 01.04.2016 vom Promotionsausschuss der Fakultät angenommen wurden:
Während der Promotion müssen alle Promovierenden die Vorgaben der Promotionsordnung erfüllen. Dazu gehört, dass Sie Ihren Arbeitsfortschritt zum Ende des ersten Jahres Ihrer Promotion dokumentieren (§ 6 Abs. 1 PromO 2008):
- legen Sie Ihren Arbeitsplan und Ihr Forschungskonzept innerhalb von 3 bis 9 Monaten nach Arbeitsbeginn beiden Betreuenden zur Begutachtung vor. Nach erfolgter Begutachtung füllen Sie selbst und Ihre Betreuenden das Formular Leitfaden 1 aus und reichen es beim Prüfungsamt ein.
- präsentieren Sie Ihren Arbeitsfortschritt innerhalb des ersten Jahres im Rahmen eines Instituts-Kolloquiums, unter Anwesenheit Ihres ersten Betreuenden. Bitten Sie Ihren ersten Betreuenden danach, Ihre Präsentation über das Formular Leitfaden 2 zu bestätigen und zu bewerten. Auch dieses Formular muss beim Prüfungsamt der Fakultät eingereicht werden.
Für alle Promovierenden gilt:
Als Mitglied einer Graduiertenschule oder eines anderen strukturierten Promotionsprogramms müssen Sie die oben genannten Bestimmungen der Promotionsordnung erfüllen und zusätzlich die Vorgaben der Graduiertenschule beachten.
Möglichst schon zu Beginn der Promotion sollten Sie entscheiden, ob Sie eine kumulative oder monographische Dissertation anfertigen möchten.
Schritt 6: Abgabe der Promotion
Sobald Sie die Dissertation angefertigt haben, können Sie beim Prüfungsamt die Zulassung zur Promotion schriftlich beantragen. Dies beinhaltet die Abgabe von von 6 gebundenen Exemplaren der Dissertation und 1 digitalen Version (CD/DVD) (§ 7 Abs. 1 PromO 2016) bzw. 7 gebundenen Exemplaren der Dissertation und 1 digitalen Version (CD/DVD) (§ 8 Abs. 2 PromO 2008) sowie weiterer Dokumente, die Sie dem Formular Antrag auf Zulassung zur Promotion, entnehmen können. Die Termine für die mehrmals im Jahr stattfindenden Promotionskampagnen finden Sie im Downloadbereich.
Nach Eingang sämtlicher Gutachten wird die Dissertation zusammen mit den Gutachten mindestens
zwei Wochen lang während der Vorlesungszeit beziehungsweise mindestens drei Wochen lang während
der vorlesungsfreien Zeit im Dekanat zur Einsicht ausgelegt. Während der Auslagefrist haben die in Promotionsverfahren prüfungsberechtigten Mitglieder der Fakultät sowie der/die Doktorand*in Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Gutachten (§10 Abs. 2 PromO 2016).
Schritt 7: Disputation
Nach der Bewertung der Dissertation durch die Gutachter vereinbart der Doktorand mit den Mitgliedern der Prüfungskommission einen Termin für die mündliche Prüfung (Disputation). Der Zeitraum für Disputationen ist durch die vom Promotionsausschuss vorgegebenen Promotionszeiträume festgelegt (§ 11 Abs. 1 PromO 2016).
Die Disputation besteht aus einem 30-minütigen Vortrag über die Dissertation und dem sich anschließenden Prüfungsgespräch über Inhalte und Methodik der Dissertation sowie angrenzende Fachgebiete. Sie findet auf Deutsch oder Englisch als öffentliche Veranstaltung für Universitäts-Angehörige statt.
Schritt 8: Publikation
Innerhalb von einem Jahr nach der Disputation muss die Dissertation veröffentlicht werden. Das Druckmanuskript muss dem Erstbetreuer vorgelegt werden, der der Veröffentlichung dieser Version zustimmen muss. Eine Dissertation gilt erst dann als veröffentlicht, wenn Sie die Bedingungen laut § 14 PromO 2016/§ 13 PromO 2008 erfüllt. Erst nach Veröffentlichung der Promotion wird die Promotionsurkunde ausgehändigt und darf der Doktortitel geführt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Veröffentlichungsexemplare direkt bei der Universitätsbibliothek und der Bibliothek Forstwissenschaften abgeben müssen.
Veröffentlichung der Dissertation nach der Promotionsordnung von 2016 |
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Nach der Disputation muss die Dissertation binnen Jahresfrist veröffentlicht werden. Dazu bestehen folgende Möglichkeiten: |
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Art / Ort der Veröffentlichung (Verweis auf PromO) |
Anzahl der abzugebenden Pflichtexemplare |
davon an die |
davon an die |
elektronische Publikation auf dem Freiburger Dokumentenserver (FreiDok) (§ 14 Abs. 4.a) |
4 |
1 plus eine elektronische Version |
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Veröffentlichung durch gewerbl. Verlag oder Buchhandel (§ 14 Abs. 4.b) Þ Mindestauflage: 150 Exemplare |
4 |
1 |
3 |
Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift (§ 14 Abs. 4.c) |
4 |
1 Sonderdruck |
3 |
Kumulative Dissertation (§ 14 Abs. 2 d) |
6 |
3 |
3 |
In allen Fällen muss vor der Drucklegung die Druckerlaubnis der Referentin / des Referenten eingeholt werden.
Die Pflichtexemplare müssen das Originaltitelblatt der Dissertation enthalten. Auf der Rückseite des Titelblattes sind die Namen der Gutachter und des Dekans sowie als Tag der Promotion das Datum der mündlichen Prüfung anzugeben.