Outgoings
Freiburger Studierende (outgoings)
Jeder Studierende, unabhängig von der Nationalität, kann sich für einen Erasmus-Aufenthalt bewerben. Studierende, die bereits während des Bachelorstudiums eine Erasmus-Förderung erhielten, können während des Masterstudium erneut einen Erasmus-Aufenthalt durchführen. Pro Studienphase können maximal 12 Monate gefördert werden, inclusive Erasmus Praktikum.
Erklärvideo: studieren mit Erasmus
Erklärvideo: Pratika mit Erasmus
Erklärvideo: Auslandsstudium oder doch lieber Praktika mit Erasmus?
Allgemeine Informationen
- Infos des Erasmus Büros der Uni Freiburg
- Infos zu ERASMUS und BAföG (Website mystipendium)
- Präsentationen der Info-Veranstaltung vom 27.11.2024 auf ILIAS hier.
Partnerfakultäten
- Forst und Umwelt, update 13.12.24
- Geographie
- Geologie
- Hydrologie
Hilfreich zur Vorbereitung der Bewerbung: Erasmus Erfahrungsberichte (Forst / Umwelt).
Bewerbungsfristen und -Unterlagen
Bewerbungsfristen für WS 2025/26 und SoSe 2026
Forst und Umwelt: | 31.01.2025 |
Geographie: | 17.01.2025 |
Geologie: | 28.02.2025 |
Bitte informieren Sie sich bei ihrem Fachbereich (Geowissenschaften, Hydro, Geographie) in welcher Form und wo sie die Unterlagen einreichen sollten.
Für den Bereich Forst- und Umweltwissenschaften gilt folgendes:
Bitte füllen sie online das Bewerbungsformular aus und laden sie eine einzige PDF mit den folgenden Dokumente hoch:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (1 bis 2 DIN A4 Seiten) mit Bezug auf Ihre erste Wahl
- Leistungsübersicht (falls sie Master im 1. Semester sind, bitte Leistungsübersicht Bachelor hochladen)
- Nachweis über Sprachkenntnisse (gegebenfalls Nachweis, dass Sprachkenntnisse bis zu Antritt des Aufenthaltes erworben werden können)
Erfahrungsberichte von früheren Outgoings, nach Ländern sortiert (Forst / Umwelt).
Sprachkenntnisse / Sprachnachweise
In der Regel werden B1 oder B2 Kenntnisse verlangt. Wir empfehlen für ein Studium im Ausland mit dem Niveau B2 zu starten.
Erforderliche Sprachkenntnisse müssen nicht bis zum 15.01. vorhanden sein. Es sollte aber erkennbar sein, dass sie bis Antritt des Auslandsaufenthalt erreicht werden könnten.
Nachweise für Englisch:
- Abiturzeugnis, wenn B2 Kenntnisse dort dokumentiert sind. Gültig bis zu 2 Jahre nach dem Abitur.
- DAAD-Sprachtest am SLI (30€) der Uni Freiburg (Englisches Seminar)
- Andere Tests (Oxford Online placement test, IELTS, TOEFL, Cambridge)
Nachweise für romanische Sprachen:
- Abiturszeugnis, wenn B1 oder B2 Kenntnisse dort dokumentiert sind.Gültig bis zu 2 Jahre nach dem Abitur.
- DAAD-Sprachtest am SLI (30€) der Uni Freiburg (Romanisches Seminar)
- Andere Tests (Oxford Online placement test )
Bewerbungsverfahren
Um einen ERASMUS Platz zu bekommen, müssen Sie DREI verschiedenen Bewerbungsverfahren durchlaufen:
- an der Fakultät, in Ihrem Fachbereich, zum 31.01.(Forst/Umwelt)
Etwa 4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist informiert Sie Ihr/e FachkoordinatorIn per E-mail über das Ergebnis des Auswahlprozesses. Sie erfahren, ob Sie ihre 1., 2. oder 3. Wahl bekommen haben. Sie werden dann aufgefordert, sich zurückzumelden und die Annahme des Platzes zu bestätigen. Natürlich können Sie den Platz auch ablehnen. Nachdem Sie ihren Platz bestätigt haben, nominieren wir Sie
-
an der Gasthochschule
Sobald wir Ihre Daten an die Partnerfakultät übermittelt haben, erhalten Sie direkt von dort eine erste provisorische Zusage und Informationen zum dortigen Bewerbungsverfahren. Obwohl wir Ihnen einen Platz zugesagt haben und die Partnerfakultät uns Ihren Platz grundsätzlich bestätigt hat, müssen Sie sich nochmals an der Partnerfakultät bewerben. Bitte befolgen sie die Instruktionen genau und gehen Sie in Ruhe die Informationsmaterialien der Gasthochschule durch. Dort finden sie unter anderem Tipps zur Wohnungssuche, Sprachkursen, etc Ab jetzt müssen Sie sich parallel um ZWEI Bewerbungsverfahren kümmern. Um das Verfahren an der Uni Freiburg (International Office) und um das Verfahren an der Partnerfakultät. Beide Verfahren laufen weitestgehend getrennt. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfrist an der Partnerfakultät. Die Fristen sind in der Regel sehr streng! Wenn Sie die Frist versäumen, haben Sie ihren Platz verloren. Achten Sie auch darauf die erforderlichen Dokumente vollständig einzureichen.
Wir bitten Sie für jeden Schritt genügend Zeit einzuplanen, da (digitale) Unterschriften benötigt werden. Bitte beachten Sie hierbei auch Feiertage und Ferienzeite
3. beim International Office der Uni Freiburg (Mobility Online)
Sobald sie ihren Platz angenommen haben, leiten wir Ihre Daten an das International Office weiter. Von dort erhalten Sie einen Link mit der Aufforderung, sich im System „Mobility Online“ zu registrieren.
Mobility Online ist eine Plattform für die Datenerfassung der Freiburger ERASMUS Studierenden. Melden Sie sich im Portal an und folgen Sie der sogenannten „Pipeline“ während Ihres gesamten Aufenthaltes. Mobility Online hilft Ihnen, den Überblick über zu erledigende Schritte zu behalten. Hier erstellen Sie Ihr Learning Agreement, generieren Formulare und laden Formular hoch.
Alle Dokumente die erstellt und eingereicht werden müssen, werden über Mobility-Online zur Verfügung gestellt. Mit Ausnahme der Stipendienvereinbarung (Grant Agreement) können alle Dokumente auch auf der Mobilitätplattform hochgeladen werden.
Hinweis: Einige Partnerfakultäten benutzen Mobility Online auch für die Registrierung ihrer Incomings. Mobility Online Freiburg und das Mobility Online System der Gasthochschulen sind jedoch nicht verknüpft. Eine separate Registrierung in beiden Portalen ist somit notwendig.
Learning Agreement
Sie erstellen das Digital Learning Agreement (DLA1) im Mobility Online Portal der Uni Freiburg. Bitte beachten sie unbedingt die Fristen für das DLA1 an der Partnerfakultät, die zum Teil sehr früh sind.
Das Learning Agreement wird in digitaler Form via EWP (Erasmus Without Paper) zwischen Ihnen, Ihrer Fachkoordination in Freiburg und der Gastuniversität ausgetauscht und unterschrieben.
In der Regel sind die Kurse für die Austauschperiode zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht. Deshalb müssen Sie sich am Kursangebot des Vorjahres orientieren.
Sie geben im DLA1 zum einen die Kurswahl an der Gastuniversität an, zum anderen die geplante Anerkennung Ihrer Leistungen an der UNR. Bitte beginnen Sie rechtzeitig mit der Erstellung, da die Bearbeitung und Bewilligung erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt. Achten Sie dabei bitte auch auf Ferienzeiten.
Das DLA umfasst zwei Tabellen
Tabelle A, Kurse an der Partnerfakultät
- hier müssen sie alle Studienleistungen eintragen, die Sie planen, an der Gasthochschule zu belegen. Dazu zählen auch Sprachkurse und fachfremde Kurse, die nicht anerkannt werden können oder. Bachelorstudierende können sich Sprachkurse als BOK-Kurse anerkennen lassen.
- Gemäß den Vorgaben der EU und des International Office der Uni Freiburg, sollten Sie 25-30 ECTS pro Semester anstreben. Es wird erwartet, dass sie ein ganzes Semester studieren. Das absolute Minimum sind 25 ECTS pro Semester. Eintragungen unter 25 ECTS werden vom International Office der Uni Freiburg abgelehnt.
Tabelle B, Kurse an der Heimatfakultät
- In Tabelle B teilen sie mit, wie viele ECTS sie sich für Ihr Studium „zuhause“ anerkennen lassen wollen.
- Am einfachsten ist es, Wahlpflichtmodule (WPM) durch Module im Ausland zu ersetzen. Das Spektrum der Kurse, die sie sich als WPM anerkennen lassen ist sehr groß und bedarf keiner vorherigen Absprachen, sofern die Inhalte mit ihrem Studiengang vereinbar sind. In diesem Fall tragen sie in Tabelle B nur den Platzhalter „ Wahlpflichtmodul“ ein und 5 ECTS. Sie brauchen keinen Modultitel einzutragen, da bei Anerkennung der Titel des Moduls an der Partnerfakultät eingetragen wird.
Beispiel:
Tabelle A, Partnerfakultät |
ECTS |
Tabelle B, Heimatfakultät |
|
Marine Ecology |
5 |
Wahlpflichtmodul |
5 ECTS |
Es kann sein, dass die Partnerfakultät nur Kurse mit mehr als 5 ECTS anbietet (z.B.10), oder weniger als 5 ECTS anbietet (z.B.2, 3 oder 4). In diesem Fall können sie einen Kurs in zwei Kurse teilen oder zwei Kurse, die inhaltlich verwandt sind, zusammenfassen (z.B 3+3=5, oder 2+3=5).
Beispiel:
Tabelle A Partnerfakultät |
ECTS |
Tabelle B Heimatfakultät |
|
Marine Ecology |
10 |
WPM 1, WPM2 |
10 ECTS |
Mediterranean Forests |
3 |
WPM 3 |
5 |
Mediterranean Soils |
3 |
WPM 3 |
|
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|
Sie müssen nicht für jeden Kurs, den sie in Tabelle A eintragen, einen Kurs in Tabelle B eintragen. Sie können das Feld auch leer lassen. Tragen sie in Tabelle B nur etwas ein, wenn sie eine Anerkennung planen.
Wenn sie sich gar keine Kurse anerkennen lassen wollen, müssen sie diese Option in der Pipeline in Mobility Online anklicken und einen Grund angeben (drop down Menü).
Wenn sie ein Pflichtmodul, durch ein Modul im Ausland ersetzen wollen, muss eine inhaltliche Übereinstimmung gegeben sein. Hier ist eine vorherige Absprache mit dem Studienberater dringend notwendig.
WICHTIG ZU WISSEN
- ihre Eintragungen in Tabelle B führen zu keiner Verpflichtung; weder ihrerseits noch unsererseits. Auch wenn der Text das suggeriert. Sie sind nicht dazu verpflichtet, sich die dort angegebene Anzahl von Kursen anerkennen zu lassen nach ihrer Rückkehr. Genauso wenig sind WIR dazu verpflichtet, ihre im Ausland erworbenen ECTS anzuerkennen, wenn die ensprechenden Leistungen nicht vorliegen. Die Anerkennung kann immer erst nach Prüfung der erbrachten Leistung (nach ihrem Aufenthalt) vollzogen werden. Sollten sie Zweifel haben an der Möglichkeit für eine Anerkennung haben, sollten sie dies vor oder während des Aufenthaltes mit ihrem Studienberater/ihrer Studienberaterin klären, der/die für die Anerkennung zuständig ist.
- Es wird aus verschiedenen Gründen nicht immer möglich sein, tatsächlich Kurse im Umfang von 30 ECTS an der Partnerfakultät erfolgreich zu absolvieren. Das ist normal und wird akzeptiert. Wichtig ist aber, dass Sie während ihres Erasmus-Aufenthaltes mindestens 20 ECTS erreichen. Andernfalls wird Ihnen ihr Erasmus-Stipendien gekürzt oder im schlimmsten Fall entzogen.
Bachelor / Masterarbeit
Sie können theoretisch ihre Bachelor- oder Masterarbeit im Ausland schreiben, doch raten wir dringend von einem solchen Vorhaben ab, da die Bedingungen sehr schwer zu erfüllen sind.
Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass sie die Arbeit an der Partnerfakultät formal anmelden können (nicht an der UNR) und dass dort die gleichen Regeln bezüglich Inhalt, Umfang, Betreuung, Bearbeitungszeit und Bewertung gelten wie in ihrem Studiengang an der UNR (siehe Prüfungsordnung). Ein nahezu unmögliches Unterfangen.
Anerkennung von Leistungen
BACHELOR Studierende (Waldwissenschaften und Umweltnaturwissenschaften)
Anerkennung möglich für bis zu
15 ECTS im Wahlpflichtbereich HAUPTFACH
10 ECTS im Wahlplichtbereich NEBENFACH (bei Bedarf und nach Absprache evtl. auch mehr ECTS möglich)
8 ECTS ode mehr für BOK-Kurse
In der Regel werden Erasmus-Module im Wahlpflichtbereich angerechnet. Bitte beachten Sie, dass nur benotete Leistungen anerkannt werden können.
Anerkennung
Bitte bereiten sie (nach ihrem Aufenthalt) für die Anerkennung von Modulen dieses Formular (BSc) vor und wenden sie sich damit, je nach Studiengang an
Prof. Dr. Dirk Schindler, beratung-bsc-umwelt@unr.uni-freiburg.de, B.Sc. Umweltnaturwissenschaften
Dr. Thomas Fillbrandt, beratung-bsc-wald@unr.uni-freiburg, B.Sc. Waldwissenschaften/ Waldwirtschaft und Umwel
MASTER Studierende (Forstwissenschaften, Umweltwissenschaften)
Anerkennung möglich für bis zu
15 ECTS im Wahlpflichtbereich Master Forstwissenschaften / Umeltwissenschaften
In der Regel werden Erasmus-Module im Wahlpflichtbereich angerechnet.Bitte beachten Sie, dass nur benotete Leistungen anerkannt werden können.
Bitte bereiten sie (nach ihrem Aufenthalt) für die Anerkennung von Modulen dieses Formular (MSc) vor und wenden sie sich damit, je nach Studiengang an
Dr. Heiko Winter, beratung-msc-umwelt@unr.uni-freiburg.de, M.Sc. Umweltwissenschaften / Environmental Sciences
Dr. Roderich von Detten, beratung-msc-forst@unr.uni-freiburg.de, M.Sc. Forstwissenschaften / Forest Sciences
Allgemeine Infos zu Anerkennung von Studienleistungen im Aulsand.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung ihres Aufenthalts ist nur möglich, wenn das zur Verfügung stehende Kontingent an Austauschplätzen an der Partnerfakultät noch nicht ausgeschöpft ist. Keine Ausnahmen zu dieser Regel! Ihre Fachkoordination kann hier Auskunft gehen. Falls noch ein Platz zur Verfügung steht, können sie den Antrag auf Verlängerung in ihrer Pipeline in Mobility Online stellen. Sollte das Budget für Finanzierungen bereits ausgeschöpft sein, ist auch eine zero-grant Verlängerung möglich.
Restplätze (Forst / Umwelt)
Restplatzliste, aktualisiert am 04.03.2025. Die Plätze werden danach dem Prinzip first come first served vergeben.
Für eine Bewerbung bitte folgende Dokumente einreichen:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Leitfaden Motivationsschreiben / Guideline Motivation letter
- Leistungsübersicht (falls sie Master im 1. Semester sind, bitte Leistungsübersicht Bachelor hochladen)
- Nachweis über Sprachkenntnisse (gegebenfalls Nachweis, dass Sprachkenntnisse bis zu Antritt des Aufenthaltes erworben werden können)
Bitte speichern sie alle Dokumente in einer einzigen PDF senden sie diese erasmus@unr.uni-freiburg.de.
Kontakt
Erasmus-Koordinator*innen der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen
Bereich | Ansprechpartner | Email-Adresse | Sprechzeiten |
Forst und Umwelt |
Esther Muschelknautz Raum 02045, Tennenbacherstr. 4 |
erasmus@unr.uni-freiburg.de |
Nach Absprache oder einfach vorbeikommen anrufen jederzeit: 0761-203 3607 |
Geographie | Thilo Wiertz | erasmus@geographie.uni-freiburg.de |
Nach Absprache |
Hydrologie | Jens Lange | jens.lange@hydrology.uni-freiburg.de |
Nach Absprache |
Geowissenschaften | David Dolejs | david.dolejs@minpet.uni-freiburg.de |
Nach Absprache |